Punkte

Falls du dann trotz guter Ausbildung doch etwas nicht richtig gemacht hast, findest du hier eine Übersicht über das Punkte in Flensburg. Wie viel Punkte du genau bekommst und ob sich die Probezeit verlängert, kannst du unter http://www.bussgeldkataloge.de/ nachschauen. Denke auch bitte daran, dass sich im Falle eines Vergehens nicht nur die Probezeit um zwei Jahre verlängert, sondern du auch eine Nachschulung besuchen musst.
Die im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragenen Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten werden wie bisher je nach Schwere mit 1 bis 7 Punkten bewertet. Inhaltlich soll das Punktsystem künftig nicht mehr nur der Feststellung von Defiziten bei der Kraftfahrereignung dienen, sondern dem Kraftfahrer auch Hilfestellungen geben, diese Defizite zu beheben und das Erreichen von 18 Punkten und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden. Im Einzelnen sind im neuen Punktsystem folgende Maßnahmen vorgesehen:

Punktestand

Maßnahmen

8 Punkte

schriftliche Unterrichtung und Verwarnung

14 Punkte

Anordnung, an einem Aufbauseminar (Nachschulung) teilzunehmen. Falls innerhalb der letzten fünf Jahre bereits Teilnahme an einem Aufbauseminar, nur schriftliche Verwarnung. Schriftlicher Hinweis auf die Möglichkeit einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung. Hinweis, daß bei Erreichen von 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.

18 Punkte

Entzug der Fahrerlaubnis

Nimmt der Betroffene freiwillig an einem Aufbauseminar teil, so werden ihm bei einem Punktestand bis 8 Punkten 4 Punkte, bei einem Punktestand von 9 bis 13 Punkten noch 2 Punkte erlassen.

Auch bei 14 Punkten greift noch das neue Bonus-System: Wenn der Betroffene freiwillig zusätzlich an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnimmt, werden ihm 2 Punkte abgezogen.

Erreicht oder überschreitet der Betroffene 14 oder 18 Punkte, ohne dass die Fahrerlaubnisbehörde ihn bei 8 Punkten informiert hat, wird er so gestellt, als ob er 9 Punkte hätte. Erreicht oder überschreitet er in der Folgezeit 18 Punkte, ohne dass die Fahrerlaubnisbehörde die bei der Schwelle von 14 Punkten vorgesehenen Maßnahmen ergriffen hat, wird er so gestellt, als ob er 14 Punkte hätte. Auch wenn der Betroffene "auf einen Schlag" eine hohe Punktzahl erreicht, kann er damit dennoch die Hilfestellungen des Punktsystems in Anspruch nehmen.

Wer trotz der Möglichkeiten und Hilfestellungen des Punktsystems 18 Punkte und mehr erreicht, dem muss im Interesse der Verkehrssicherheit die Fahrerlaubnis entzogen werden.