Prüfungen
Die letzten Hürden auf dem Weg zum Führerschein sind oft gar nicht so schwer, wie man sie sich vorstellt. Für fast alle Führerscheinklassen gibt es eine theoretische und eine praktische Prüfung. Ich stehe euch mit Rat und Tat zur Seite, damit auch hier alles glatt läuft.
Die theoretische Prüfung
Gut gelernt ist schon fast bestanden, denn die theoretische Prüfung besteht aus exakt denselben Fragen, die ihr schon vom Übungsbogen kennt. Auch alle Antworten sind gleich, egal ob ihr im Internet (online), am Computer zuhause (offline) oder mit den guten alten Prüfbögen lernt. Natürlich können die Fragen in der Prüfung anders »gemixt« sein. Alle funktionieren nach dem »Kreuzchen-Prinzip« (Multiple Choice), d.h. man kreuzt die richtigen Antworten an und trägt ab und zu eine Zahl als richtige Antwort ein. Die Fragen haben eine bestimmte Fehler-Wertigkeit (2 bis 5 Fehlerpunkte).
Mit maximal 10 Fehlerpunkten aus 30 Fragen hat man die theoretische Pkw-Prüfung bestanden, man darf dabei jedoch nicht zwei Fragen falsch beantworten, die mit 5 Fehlerpunkten bewertet sind.
Die zuständige Prüforganisation ist der TÜH Kassel.
Die Prüfungen werden von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer abgenommen. Die Prüfung findet in der Regel beim TÜV Frankenberg/Eder statt, allerdings sind auch Prüfungen in Marburg bzw. Korbach auf Wunsch möglich. Die Prüfungen werden am Computer abgelegt, deswegen wäre es gut, wenn du auch am Computer lernst bzw. mein Angebot annimmst und dir in der Fahrschule am PC – Lernplatz das Ganze auch mal „live“ anschaust und übst, bevor du dich zur Prüfung melden lässt.
Die theoretische Prüfung kann man erst ablegen (frühestens drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters), wenn:
- Ihr mindestens den vorgeschriebenen theoretischen Unterricht komplett besucht haben und ich davon überzeugt sind, dass ihr die nötigen Kenntnisse besitzt und
ich darüber eine Ausbildungsbescheinigung ausgestellt haben, - und der amtliche Prüfauftrag inzwischen bei der Prüfstelle TÜV Frankenberg/Eder angekommen ist.
Wer Schwierigkeiten beim Lesen hat und die theoretische Prüfung lieber mündlich (entweder mit Kopfhörer oder als Einzelkandidat vor dem Prüfer) machen möchte, sollte sich melden. Diese Art der Prüfung muss gleich bei Antragsstellung bei der Führerscheinstelle beantragt werden.
Es gibt Fragebögen auch in vielen ausländischen Sprachen, in denen man auch geprüft werden kann, auch theoretische Prüfungen mit Dolmetscher sind möglich.
Eine nicht bestandene theoretische Prüfung kann frühestens nach zwei Wochen wiederholt werden. Nach drei nicht bestandenen Theorie-Prüfungen gibt es eine Prüfungssperre von 6 Wochen, damit der Prüfling ausreichend Zeit für Wiederholung des gelernten Stoffes hat.
Die praktische Prüfung (Fahrprüfung)
Voraussetzungen:
Die Fahrprüfung kann nach bestandener theoretischer Prüfung (und frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters) abgelegt werden, wenn ihr in der Lage seid, die Prüfung zu bestehen (darüber entscheidet ihr gemeinsam mit dem Fahrlehrer).
Außerdem müssen alle vorgeschriebenen Sonderfahrten durchgeführt sein.
Was wird geprüft?
- Die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges
- Kenntnis und Anwendung der Verkehrsregeln
- die nötigen technischen Kenntnisse
- die Anwendung einer umweltbewussten Fahrweise
- Bestimmte Grundfahraufgaben, die die Beherrschung des Fahrzeugs bei langsamer Fahrt zeigen (z. Bsp. Einparken bei Klasse B oder Schrittgeschwindigkeit fahren bei Klasse A)
Die Prüfung umfasst nicht nur den Stadtverkehr, sondern auch Landstraße und Kraftfahrtstraße bzw. Autobahn (außer Klasse M und S). Es gibt aber keine festgelegten Prüfungsstrecken.
Wie lange dauert die Fahrprüfung?
- Klassen A, T: 60 Minuten
- Klassen A1, B, BE: 45 Minuten
- Klassen M, S: 30 Minuten
Was ist mit den übrigen Klassen?
Für die Klasse L muss man keine Fahrprüfung machen. Das gleiche gilt für die Prüfungsbescheinigung zum Führen von Mofas.
Wann und wie oft darf man eine Prüfung wiederholen?
Eine nicht bestandene Prüfung darf man grundsätzlich erst nach 14 Tagen wiederholen. Inzwischen sollte ausreichend »nachgeschult« werden. Nach jeweils drei nicht bestandenen Fahrprüfungen ist eine Prüfungspause von sechs Wochen vorgeschrieben.
Der so genannte »Idiotentest« (medizinisch-psychologische Untersuchung, weil man dreimal durch die Prüfung gefallen war) geistert zwar noch hartnäckig als Gerücht herum, wurde aber hier in Wirklichkeit schon vor langer Zeit abgeschafft. Mit anderen Worten: Die Anzahl der Fahrprüfungen ist für jeden Kandidaten im Prinzip unbegrenzt, aber nach der dritten, sechsten, neunten (usw.) Prüfung beträgt die vorgeschriebene Wartezeit sechs Wochen.
Abgesehen davon bleibt der Führerscheinantrag nur ein Jahr gültig bzw. wird von der Führerscheinstelle nach einem Jahr eingezogen. Eine bestandene theoretische Prüfung gilt auch nur ein Jahr lang. Das heißt, wenn du innerhalb eines Jahres die theoretische Prüfung nicht schaffst bzw. nach bestandener Theorie länger als ein Jahr für die praktische Prüfung brauchst, mss ein neuer Antrag gestellt werden.
